Prämie für überholte Heizungskessel in Sachsen
- Erweiterung der Klimaschutz-Förderrichtlinie
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Mit einer Abwrackprämie für alte Heizungskessel will Sachsen
seine Klimaschutzziele voranbringen. Das sieht die neue Förderrichtlinie
Energie und Klimaschutz vor, die am 12.5.2009 von der sächsischen
Staatsregierung beschlossen wurde. Danach werden der Austausch herkömmlicher
Heizungskessel gegen effizientere Brennwertkessel künftig mit
1250 Euro gefördert, erklärte
Umweltminister Frank Kupfer. Die Kosten für die Neuanschaffung
eines solchen Kessels liegen nach Ministeriumsangaben zwischen 4000
und 6000 Euro. Ein Mindestalter der Heizungskessel wird nicht vorausgesetzt.
Bedingung sei allerdings, dass es sich bei dem vorhandenen Gerät
noch nicht um einen Brennwertkessel handele. Außerdem darf der
Hauseigentümer nicht bereits gesetzlich zum Austausch verpflichtet
worden sein. Ein gesamtes Gesamtvolumen für die Heizungskessel-Abwrackprämie
gebe es nach Angaben des Umweltministers nicht. Somit kann jeder, der
einen veralteten Heizungskessel besitzt, die Förderung von 1250
Euro in Anspruch nehmen. Weitergehende Informationen finden Interessenten unter: http://www.heizungscheck-sachsen.de |
Maßnahmebeschreibung Heizkesselaustausch Der Wärmeerzeuger muss einen Modulationsbereich
von 30-100 % bezogen auf seine Nennwärmeleistung aufweisen und
mit einer Pumpe der Energieeffizienzklasse A ausgerüstet sein! |
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Neben der Abwrackprämie schafft die Staatsregierung mit der neuen
Förderrichtlinie auch finanzielle Anreize für den Ausbau
erneuerbare Energien. So werden künftig unter anderen die zur
Solarstromerzeugung verwendeten Photovoltaik-Anlagen gefördert.
Dies gelte ebenfalls für Bürgersolaranlagen, bei denen sich
mehrere Bürger gemeinsam eine Dachfläche mieten, um eine solche
Anlage nutzen zu können. Der Einbau von solarthermischen Anlagen
zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie der Einbau
von Pelletkesseln wird bei der finanziellen Förderung genauso berücksichtigt. |
Die zur Förderung beantragten Solarkollektoren
sind nach dem Verfahren DIN EN 12975-1 u. a. mit dem europäischen
Prüfzeichen Die Solarkollektoren haben eine Mindestkollektorfläche
von 7 m² und einen ausreichenden Wärmespeicher für die
Heizung! |
| Wo ist der Antrag
zu stellen? Antrags- und Bewilligungsstelle für die Abwrackprämie und weitere Förderung in puncto erneuerbare Energien ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Das Antragsformular kann auf der Internetseite
http://www.sab.sachsen.de
unter der Programmbezeichnung "Energieeffizienz und Klimaschutz"
kostenlos heruntergeladen werden Weitere Informationen unter: |
SAB Sächsische AufbauBank |