Prämie für überholte Heizungskessel in Sachsen - Erweiterung der Klimaschutz-Förderrichtlinie


Mit einer Abwrackprämie für alte Heizungskessel will Sachsen seine Klimaschutzziele voranbringen. Das sieht die neue Förderrichtlinie Energie und Klimaschutz vor, die am 12.5.2009 von der sächsischen Staatsregierung beschlossen wurde. Danach werden der Austausch herkömmlicher Heizungskessel gegen effizientere Brennwertkessel künftig mit 1250 Euro gefördert, erklärte Umweltminister Frank Kupfer. Die Kosten für die Neuanschaffung eines solchen Kessels liegen nach Ministeriumsangaben zwischen 4000 und 6000 Euro. Ein Mindestalter der Heizungskessel wird nicht vorausgesetzt. Bedingung sei allerdings, dass es sich bei dem vorhandenen Gerät noch nicht um einen Brennwertkessel handele. Außerdem darf der Hauseigentümer nicht bereits gesetzlich zum Austausch verpflichtet worden sein. Ein gesamtes Gesamtvolumen für die Heizungskessel-Abwrackprämie gebe es nach Angaben des Umweltministers nicht. Somit kann jeder, der einen veralteten Heizungskessel besitzt, die Förderung von 1250 Euro in Anspruch nehmen.
Eine Erklärung des Bezirksschornsteinfegers zum Austausch von Heizkesseln ist zwingend notwendig.

Weitergehende Informationen finden Interessenten unter: http://www.heizungscheck-sachsen.de

Maßnahmebeschreibung Heizkesselaustausch

Der Wärmeerzeuger muss einen Modulationsbereich von 30-100 % bezogen auf seine Nennwärmeleistung aufweisen und mit einer Pumpe der Energieeffizienzklasse A ausgerüstet sein!

Siehe Antragsformular Punkt 4.1

Neben der Abwrackprämie schafft die Staatsregierung mit der neuen Förderrichtlinie auch finanzielle Anreize für den Ausbau erneuerbare Energien. So werden künftig unter anderen die zur Solarstromerzeugung verwendeten Photovoltaik-Anlagen gefördert. Dies gelte ebenfalls für Bürgersolaranlagen, bei denen sich mehrere Bürger gemeinsam eine Dachfläche mieten, um eine solche Anlage nutzen zu können. Der Einbau von solarthermischen Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie der Einbau von Pelletkesseln wird bei der finanziellen Förderung genauso berücksichtigt.
"Damit setzt die Staatsregierung deutliche Signale für zukunftsweisende Maßnahmen zum Klimaschutz" betonte Kupfer. Denn bis zum Jahr 2020 hat sich der Freistaat ehrgeizige Ziele gesteckt. Bis dahin soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 24 % erhöht werden. Gleichzeitig wolle man den Kohlendioxidausstoß um mehr als ein Viertel senken.

Die zur Förderung beantragten Solarkollektoren sind nach dem Verfahren DIN EN 12975-1 u. a. mit dem europäischen Prüfzeichen
"Solar Keymark" zertifiziert
!

Die Solarkollektoren haben eine Mindestkollektorfläche von 7 m² und einen ausreichenden Wärmespeicher für die Heizung!

Siehe Antragsformular Punkt 4.2

Wo ist der Antrag zu stellen?

Antrags- und Bewilligungsstelle für die Abwrackprämie und weitere Förderung in puncto erneuerbare Energien ist die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Das Antragsformular kann auf der Internetseite http://www.sab.sachsen.de unter der Programmbezeichnung "Energieeffizienz und Klimaschutz" kostenlos heruntergeladen werden
oder ist auch bei uns erhältlich!

Der Antrag kann auch unter 0351 49104648 angefordert werden.

Weitere Informationen unter:
http://www.abwrackprämie-heizung-sachsen.de oder http://www.saena.de

Pressemitteilung (von C. Hebestreit)



SAB Sächsische AufbauBank